Klage gescheitert
Er hatte sich viel vorgenommen - und ist an der Hartnäckigkeit deutscher Richter gescheitert. Tobias Huch, Geschäftsführer von Resisto IT, hatte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt gegen Paragraph 184d des Strafgesetzbuches. Darin heißt es, dass bestraft wird, wer pornographische Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. Es sei denn, der Verbreitende ...
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