Kinderpornografie

Neue Details im Fall Tauss

September 24th, 2009
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Tauss weist weiters darauf hin, dass die von ihm gefundene Menge an kinderpornogaphischem Material mit nur 35 Megabyte extrem gering sei.
Bild: © by Elke Wetzig
Tauss weist weiters darauf hin, dass die von ihm gefundene Menge an kinderpornogaphischem Material mit nur 35 Megabyte extrem gering sei.

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Nach einem Bericht des REPORT MAINZ, der sich auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Karlsruhe beruft, sollen die Kinderporno-Vorwürfe gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss schwerer wiegen als bisher bekannt. Drei DVDs und ein Handy mit kinderpornographischem Material sollen in seiner Privatwohnung sichergestellt worden sein. Dies werten die Ermittler als einen Hinweis darauf, dass Tauss das Material zu privaten Zwecken und nicht zur Recherche gesammelt hat. Tauss sagte dazu, die Indizien seien “durchaus ambivalent”. Laut Anklageschrift unterscheiden sich die Untersuchungsergebnisse in sieben Punkten von Tauss’ Aussagen. So soll er zum Beispiel noch im Januar 2009 Kinderpornos über sein Handy getauscht, den Ermittlern aber gesagt haben, er habe seine Recherchen bereits im Herbst 2008 eingestellt. Zudem sei fast nur Material mit Jungen bei Tauss gefunden worden – zusammen mit laut Anklageschrift unter seinem Bett gefundener legaler homoerotischer Pornographie für die Staatsanwaltschaft ein weiterer Hinweis darauf, dass Tauss nicht verdeckt recherchiert, sondern privat gehandelt habe. Tauss entgegnete auf diesen Vorwurf, dass ihm ein Einstieg in die Kinderporno-Szene nur über eine homosexuelle Telefon-Hotline gelungen sei und er zum Tausch auch Erwachsenenmaterial habe anbieten müssen. Tauss weist weiters darauf hin, dass die von ihm gefundene Menge an kinderpornogaphischem Material mit nur 35 Megabyte extrem gering sei. Gegenüber REPORT MAINZ sagte er: “Ich kenne das Material aber nicht einmal im Detail, da ich es in Briefmarkengröße und im Gegensatz zur Auffassung der Staatsanwaltschaft zum Zweck verwendete, mir einen Überblick über die Szene zu verschaffen, nicht aber zur sexuellen Befriedigung. [...] Welche Rückschlüsse die Auffindeorte zulassen, überlasse ich getrost ggf. einem Richter.”

Quelle: swr.de

[ak]

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31.07.2010
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