Wie Eolas das WWW unterwerfen will

Microsoft kennt jeder, auch eBay, Amazon, Yahoo!, Apple und Google sind keine Unbekannten. Aber wer hat schon von einem Unternehmen namens Eolas gehört?
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Microsoft kennt jeder, auch eBay, Amazon, Yahoo!, Apple und Google sind keine Unbekannten. Aber wer hat schon von einem Unternehmen namens Eolas gehört? Klingt eher wie die Hauptfigur aus einem epischen Fantasy-Film denn wie ein Technologie-Unternehmen. Nichtsdestotrotz wird der Name Eolas in den Ohren vieler hochrangiger Microsoft-Manager immer noch bedrohlich nachklingen – und zwar als ganze reale Bedrohung.
Im Jahre 2004 nämlich wurde Microsoft zur Zahlung von 565 Millionen Dollar an Eolas verurteilt. Der Grund: Eolas hält ein Patent, das nahezu jeden Internetauftritt betrifft. Das Patent hat die Nummer 5,838,906 und beinhaltet das Prinzip, im Rahmen eines Browsers und von einer Webseite heraus per Mausklick eine Anwendung zu öffnen. Eolas hatte das Patent 1994 eingereicht und 1998 zugesprochen bekommen. Das Problem an der ganzen Sache: Das Prinzip aus diesem Patent ist das Hauptwesensmerkmal des heutigen WWW. Würde man auf alle Funktionen verzichten, die auf dem Patent 906 basieren, dann wäre das Ergebnis eine nahezu statische Website.
Das noch größere Problem: Eolas scheint das zu wissen. Nach dem Sieg über Microsoft klagt das Unternehmen jetzt nämlich gegen 24 weitere große und zahlungskräftige Unternehmen wie z.B. eBay, Amazon, Yahoo!, Google, Sun Microsystems, PepsiCo, Apple und YouTube. Das könnte sich für Eolas rechnen: 500 Millionen mal 24 verurteilte Unternehmen macht 12 Milliarden.
Tim Berners-Lee, seines Zeichens Erfinder des World Wide Web, hat bereits 2003 versucht, der US-Patentbehörde klar zu machen, welche Probleme sich aus Patent 906 ergeben könnten und dass es zu einer Flut von Klagen und zu vermehrter Inkompabilität von Browsern, Anwendungen und Webseiten kommen könnte, weil jeder Anbieter versuchen würde, das Patent zu umgehen. Seine Warnungen verhallten ungehört. In den sechs seither vergangenen Jahren hat man Patent 906 immer wieder geprüft – und für valide erklärt. Zuletzt im Februar 2009.
Kommen wir noch mal zurück zu Microsoft: Das Unternehmen ging 2004 zwar in Berufung gegen das Urteil, gab aber aufgrund juristischer Spitzfindigkeiten schließlich entnervt auf und einigte sich mit Eolas außergerichtlich auf die Zahlung einer nicht näher bekannten Summe. Klein dürfte die Summe jedoch nicht gewesen sein, reichte sie doch, um den Aktionären von Eolas eine satte Dividende auszahlen zu können.
Gehen wir nun noch etwas genauer auf die eigentliche Problematik des Patents ein: 1993, kurz nach Berner-Lees Veröffentlichung des WWW-Protokolls, habe der spätere Eolas-Gründer Michael D. Doyle einen Browser zu entwickeln begonnen, der Aufrufe von Programmen aus Webseiten heraus möglich gemacht habe. 1994 habe er dafür das Patent eingericht und die beschriebene Funktionalität auch erfolgreich demonstrieren können. Einen Eolas-Browser gibt es heute zwar nicht, aber dessen ungeachtet gilt Doyle als Erfinder des besagten Prinzips. Berners-Lee nämlich hatte Hyperlinks nur als Schnittstelle zwischen Adressen und Dokumenten im Web beschrieben, andere Anwendungen wie Video, Audio, Flash, etc. jedoch nicht berücksichtigt.
Doyle indes hat 2002 eine Erweiterung eines ursprünglichen Patentes eingereicht. Dieses neue Patent sollte auch neue Applikationen abdecken – bis zum erst 2005 definierten Ajax. Dieses neue Patent mit der Nummer 7,599,985 ist ebenfalls Gegenstand der Klage von Eolas. Genau gesagt klagt Eolas wegen Verletzung seiner Patente bzw. wegen Nichtzahlung einer Lizenzgebühr. Eolas würde es gern sehen, dass jeder Website-Betreiber und Programmentwickler, dessen Angebote bzw. Produkte die Eoloas-Patente betreffen, eine jährliche Lizenzzahlung an das Unternehmen leistet. Die erschreckende Aussicht: Das könnte sogar Wirklichkeit werden, denn das amerikanische Recht erlaubt die Patentierung von Grundideen. Somit hat Eolas das Gesetz auf seiner Seite.
Michael Doyle sagt dazu: “Wir haben diese Technologien vor über 15 Jahren entwickelt und sie öffentlich demonstriert, Jahre bevor der Markt von in Webseiten eingebundenen Applikationen gehört hat, die im Fernzugriff mächtige Ressourcen anzapften. An den Erfindungen anderer zu profitieren, ohne dafür zu bezahlen, ist zutiefst unfair. Wir wollen nur, was uns zusteht.”
Quelle: spiegel.de
UPDATE: Eolas wolle mit seinen Klagen nicht das Internet lahmlegen. Das versicherte ein Anwalt von Eolas gegenüber dem Focus. Gegen individuelle Nutzer wie Blogger oder Facebook-Nutzer werde ebenfalls nicht vorgegangen. Es sei wirtschaftlich nicht sinnvoll, Einzelpersonen anzugreifen.
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