Verbreitung pornographischer Schriften

Porno zuerst verbreitet und dann abgemahnt?

August 19th, 2009
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Ein Softwareentwickler aus Hannover erhielt jüngst eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.
Grafik: © 2009 by magbiz
Ein Softwareentwickler aus Hannover erhielt jüngst eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.

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Ein Softwareentwickler aus Hannover erhielt jüngst eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. So weit, so alltäglich. Weniger alltäglich hingegen ist die Tatsache, daß das abmahnende Unternehmen dies im Auftrag einer Pornoproduktionsfirma tut.

Eines von deren Videos nämlich soll der beschuldigte Softwareentwickluger illegal heruntergeladen haben. Dieser streitet zwar nicht ab, etwas aus dem Netz heruntergeladen zu haben, wohl aber, dass es sich dabei um einen Porno gehandelt habe. Vielmehr habe er eine Datei heruntergeladen, welche den Namen einer Webdesignsoftware getragen habe.

Dabei habe er – und nun wird es vollkommen verworren – allerdings einen von ihm selbst modifzierten Client benutzt, welcher sich nur mit anderen Clients verbinde, von denen er selbst auch Downloadpakete erhalte. Der Entwickler geht daher davon aus, dass zur Ermittlung seiner Verbindungsdaten die abgemahnte Datei vom Rechteinhaber selbst bzw. vom mit der Abmahnung beauftragten Unternehmen zum Download angeboten worden sein muss. Sollte dies stimmen, hat sich der Rechteinhaber bzw. das beauftragte Unternehmen eventuell wegen Verbreitung pornographischer Schriften nach StGB § 184 strafbar gemacht. Vermutungen darüber, dass Rechteinhaber selbst ihre Werke unter falschem Namen zum Download anbieten, damit sie Abmahnungen verschicken (lassen) können, werden bereits seit einiger Zeit angestellt, konnten jedoch nie bewiesen werden. Der abgemahnte Softwareentwickler erwägt nun, ob er Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Verbreitung pornographischer Schriften stellt.

Der Rechteinhaber teilte inzwischen mit, dass er eine “speziell entwickelte Monitoringsoftware” verwende, “die lediglich den angebotenen Upload eines Users protokolliert und zur Beweissicherung archiviert.”

Dateien zum Download würden dabei nicht angeboten. Allerdings gab das Unternehmen keine Antwort darauf, wie es trotz des durch den Softwareentwickler modifizierten Clients an seine Verbindungsdaten kam.

Quelle: heise.de

[ak]

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08.02.2012
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