Netzsperren – die Briten machen ernst

Als Tüpfelchen auf dem i enthält das neue Gesetz auch noch einen Paragraphen, der die Sperrung von Websites ermöglicht.
Während die deutsche Bundesregierung nach der Bundestagswahl das heftig umstrittene Zugangserschwernisgesetz am liebsten nie beschlossen hätte, gehen die Briten in diesem Bereich nun einen Schritt weiter, als Deutschland es überhaupt vorhatte – und das alles noch nicht mal unter dem Deckmantel “Kampf gegen Kinderpornographie”, sondern ganz offen mit der Begründung, man wolle gegen die Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen.
Konkret sieht dieser Schritt folgendermaßen aus: Jeder, der illegale Inhalte aus dem Netz lädt oder darüber verbreitet, dem droht eine Drosselung oder Sperrung des Internetzugangs. Bemerkenswert ist daran, dass die Beweislast nicht bei einer staatlichen Behörde, sondern beim Anschlussinhaber liegt. Kann dieser nicht glaubhaft versichern, dass er keine illegalen Inhalte geladen oder verbreitet hat, bleibt sein Anschluss gedrosselt oder gesperrt. Eine gerichtliche Untersuchung so einer Drosselung oder Sperre ist nicht vorgesehen. Es kommt aber noch schlimmer: Man ist nicht nur verantwortlich für eigene Vergehen, sondern für die aller in einem Haushalt lebenden Personen. Der Anschlussinhaber muss also sowohl Lebenspartner als auch Kinder unter Generalverdacht stellen und ständig überwachen. Aber selbst dann besteht das Risiko einer falschen Verdächtigung – gegen die man sich nur sehr schwer wehren kann.
Als wäre das nicht schon skandalös genug, haben auch die Zugangsprovider eine Verantwortung und Haftung für die übermittelten Inhalte. Es drohen empfindliche Strafen bis zu 250.000 Pfund, sollte ein Anbieter seiner Überwachungsverpflichtung nicht ausreichend nachkommen bzw. verhindern, dass illegale Inhalte über seine Leitungen geladen oder verbreitet werden. Das gilt auch für Anbieter von offenen W-LAN-Zugängen und Unternehmen, die online Speicherplatz für Dokumente, Fotos und Videos anbieten. Was daraus folgt, scheint auf den ersten Blick klar: Alle Anbieter mit Haftungsrisiko werden sich überlegen, ob sie ihre Angebote einschränken, ganz einstellen oder die Inhalte auf illegale Anteile scannen. Der gläserne Bürger, vor dem so viele Jahre von Bürgerrechtlern gewarnt wurde – in Großbritannien scheint er näher denn je. Wer sich in Großbritannien zukünftig im Internet bewegt, wird das mit den sprichwörtlich heruntergelassen Hosen tun.
Als Tüpfelchen auf dem i enthält das neue Gesetz auch noch einen Paragraphen, der die Sperrung von Websites ermöglicht. Aber anders als in Deutschland muss darauf keine Kinderpornographie zu finden sein. Es reicht, wenn eine Website “schwere schädliche Auswirkungen auf Unternehmen oder Verbraucher” hat. Was genau das bedeutet, müssen Gerichte entscheiden. Wie immer, wenn etwas in einem Gesetz so schwammig formuliert ist, kann man davon ausgehen, dass es mit der größtmöglichen Ausdehnung genutzt werden wird, d.h. nahezu jede für die Regierung unangenehme Website – wie zum Beispiel die Geheimnisverräter Wikileaks – kann gesperrt werden mit dem einfachen und nichtssagenden Hinweis auf die ach so schweren schädlichen Auswirkungen.
Tags: 2010, England, Kinderpornografie, Netzsperren, Zensur
Hanna
Und ich dachte nur in DE scheinen Sie populistisch, machtgeil und verrückt zu sein
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