Bald auch AVS in den USA?

Die Gesetzesvorlage betrifft allerdings nicht nur die Betreiber von Adult-Angeboten, sondern auch Paymentdienstleister.
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Wie xbiz.com am 17. November berichtete, wurde im Kongress eine Gesetzesvorlage vom republikanischen Abgeordneten Bart Stupak eingebracht, die für alle pornographischen Angebote im Internet die Verifizierung des Nutzers durch ein Altersverifikationssystem vorsieht. Wer als Betreiber dagegen verstößt, hat mit bis zu 10 Jahren Gefängnis, Geldstrafen und der Beschlagnahmung von Vermögen und Eigentum zu rechnen.
Die Gesetzesvorlage betrifft allerdings nicht nur die Betreiber von Adult-Angeboten, sondern auch Paymentdienstleister. So hätten diese sicherzustellen, dass Pornographie nur Usern zugänglich gemacht wird, die sich zuvor als Erwachsene verifiziert haben.
Weiters würde das Online-Altersverifikations- und Kinderschutzgesetz genannte Vorhaben die Zuständigkeit für pornographische Angebote der amerikanischen Kartellbehörde übertragen, welche dafür sorgen sollte, dass alle Angebote mit pornographischen Inhalten gemäß 18 U.S.C. § 2257 mit einem entsprechenden Altersverifikationssystem versehen werden.
Gleichzeitig würde ein Zertifikat für anerkannte und genehmigte Angebote und eine Blacklist für Webmaster eingeführt. Auf dieser Blacklist sollen alle landen, die sich nicht an die vorgeschriebene Altersverifikation halten.
Diane Duke, geschäftsführende Direktorin der Vereinigung für freie Meinungsäußerung, sagte dazu, dass Stupak und andere fehlgeleitete Abgeordnete die zukünftige Freiheit ihrer aller Kinder unter dem Vorwand des Kinder- und Jugendschutzes zerstören würden. Das Gesetz sei unzumutbar, verfassungswidrig und schieße übers Ziel hinaus. Ihre Vereinigung werde weiterhin mit ihren Freunden und Unterstützern in der Bundeshauptstadt daran arbeiten, restriktive und lächerliche Gesetzgebung dieser Art zu beobachten und zu verhindern.
Der für die Erotikbranche tätige Anwalt Colin Hardacre von der in Los Angeles ansässigen Kaufman Law Group sagte, dass es nach wie vor keine sichere Methode gebe, um das Alters eines Nutzers im Interner zu prüfen, und dass es deshalb nicht verfassungskonform sei, jemanden einer kriminellen Handlung zu bezichtigen, wenn er es verabsäume, einen Alterscheck durchzuführen.
Ins gleiche Horn stößt Joan Irvine, ihres Zeichens Präsidentin des ASACP, eines Kinderschutzbundes, der gegen Kinderpornographie im Internet kämpft und Eltern dabei unterstützt, ihre Kinder von nicht für ihr Alter geeigneten Inhalten im Netz fernzuhalten. Sie sagte, dass Altersverifikationssysteme auch keine Wunderwaffe seien. Dies habe der Bericht einer Arbeitsgruppe für Sicherheit im Internet festgestellt. Der Bericht führe aus, dass eine vorgeschriebene Altersverifikation die Kinder im Netz sogar verwundbarer mache, wenn man sich nur darauf verlasse. Es brauche vielmehr die Gemeinschaft aller, um Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen. Jeder müsse seinen Beitrag leisten. Die Schwerpunkte müssten daher sowohl auf entsprechender Erziehung liegen als auch darauf, Eltern die notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben, mit denen sie ihre Kinder schützen können.
Die Anfang November eingebrachte Gesetzesvorlage indes ist inzwischen zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen und zum Ausschuss für Energie und Wirtschaft weitergeleitet worden und wird dort nun geprüft.
Quelle: xbiz.com
Tags: AVS, Erotikangebote, Jugendschutz, Payment, USA



