0900 Kolumne von Micha Plath

Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

März 9th, 2010
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Auch wenn es heute mal nicht um die Rufnummer 0900 geht, gibt es auf dem Sektor der Rufnummern etwas Neues.

Am 1. März 2010 traten einige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die den Bereich der Rufnummern 0180 betreffen. Diese Dienste werden fortan nicht mehr als “Geteilte Kosten Dienste” oder “Shared Cost Dienste” bezeichnet, sondern “Service Dienste”. Nun könnte man meinen, man hat dem “Kind” nur einen neuen Namen gegeben aber die Veränderungen sind weitreichender.
Es wird von nun an auch eine Preisobergrenze für Gespräche aus den Mobilfunknetzen geben und diese ist geringer als das, was die Mobilfunkanbieter bisher ansetzten.
Das wird die Mobilfunkanbieter ärgern aber sie sicher nicht in den Ruin stürzen.
Die künftigen Preisobergrenzen betragen aus dem Festnetz 14 Cent/Min. bzw. 20 Cent/Anruf und aus dem Mobilfunk – 42 Cent/Min. bzw. 60 Cent/Anruf.
Die Bundesnetzagentur war schon in der Vergangenheit befugt, die Kosten für Anrufe aus dem deutschen Festnetz zu regeln. Nun hat sie zusätzlich auch die Befugnis, dieses für den Mobilfunksektor zu tun. Diese Festlegungen wurden bereits Mitte 2009 getroffen sowie veröffentlicht und traten nun am 1. März 2010 in Kraft.
Von nun an ist bei Rufnummern 0180 nicht nur der Preis für Anrufe aus dem Festnetz anzugeben, sondern auch die Preisobergrenze für Anrufe aus dem Mobilfunk. Der einfache Hinweis auf die höheren Mobilfunktarife ist somit nicht mehr statthaft.
Hintergrund dieser Maßnahme ist der sich ständig entwickelnde Preismarkt der Telekommunikation und das geänderte Nutzungsverhalten der Dienstanbieter.
“Geteilte Kosten Dienste” stammen noch aus einer Zeit, in der man für normale Ferngespräche noch viel Geld bezahlen musste und das Wort „Flatrate“ noch in den Kinderschuhen steckte.
Es bestand also ein Bedarf für Dienste, bei denen eine Teilung der Kosten zwischen Anrufer und z.B. einer Agentur möglich war.
Ob das Ganze nun sinnvoll ist oder nur wieder ein Schritt der staatliche Regulierung muss jeder für sich selber bewerten.
Auf jeden Fall sagt die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern deutlich an, dass sie mit ihrer Preispolitik nicht an den Kunden und Dienstanbietern von Rufnummern 0180 vorbei optimieren können.
Der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth teilte in einem Rundschreiben auch die folgenden interessanten Statistiken und Neuigkeiten mit.
Die Bundesnetzagentur erhielt seit Juli 2009 weit über 40000 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch, von denen etwa 15000 auf sogenannte “Cold Calls” entfallen. “Cold Calls” , so nennt man die Werbeanrufe, die einen Anschlussinhaber erreichen, ohne das diese erwünscht sind. Ein Thema, dass ja schon oft besprochen wurde und auch kürzliche eine neue gesetzliche Regelung fand, die den Verbraucher besser schützen sollte.
Trotzdem gab es in der Vergangenheit eine Menge an Verstößen, die zur Abschaltung von Rufnummern oder zu anderen drastischen Strafen führte. Das waren nicht nur falsche “Seelsorger” oder “Berater in Sachen Schweinegrippe” die Ihre Dienste anboten, sondern auch die ungeliebten und dubiosen Gewinnspiele und ähnliches. Die Gründe für die Abschaltung von Rufnummern waren sehr vielfältig aber Telefon- und SMS-Spam machten mehr als 60% der Abschaltgründe aus und das betraf nicht nur Rufnummern der bekannten Dienstkennziffern 0900,0180 oder 0137.
Die Bundesnetzagentur denkt auch über die Möglichkeit nach, die Rufnummer 0180 0 für das sogenannte “Offline Billig” freizugeben, bei dem der Angerufene den Tarif selbst bestimmen kann. Natürlich und ganz sicher auch hier mit einer Preisobergrenze, denn es muss ja alles seine Ordnung haben und reguliert sein. Ferner sollen auch die bisher ungenutzten Nummernteilbereiche 0180 6 & bzw. 0180 9 zur Förderung der Telekommunikationsmöglichkeiten frei gegeben werden. Dieser Schritt wird aber erst in der Zukunft erwartet.
Ich persönlich bin ja mal gespannt, wie schnell die Bundesnetzagentur das auf den Weg bringen kann.

Ach ja und dann gab es in diesem Jahr auch noch eine gerichtliche Entscheidung.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat in einem Eilverfahren in letzter Instanz eine Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung von
Ortsnetzrufnummern für rechtmäßig erkannt, die für den Telefonsex genutzt werden.
Aufgrund vieler Beschwerden wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Verbraucher Rechnungen für angebliche Telefonerotikdienstleistungen über Ortsnetzrufnummern erhalten hatten. Das ging der Bundesnetzagentur dann doch zu weit und sie machte von ihrem Recht Gebrauch, gegen diese Praktiken einzuschreiten.
Die Verbraucher sollten für die angebliche Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bis zu 72 Euro zahlen. Das der eine oder andere diesen Dienst auch wirklich genutzt hat, sofern hinter diesen Rufnummern auch ein Dienst stand, steht außer Frage.
Inhaltlich entsprachen die abgerechneten Dienste aber den üblicherweise über 0900′er Rufnummern erbrachten Telefonerotikdienstleistungen und somit einem Premium-Dienst im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG), so die Argumentation der Bundesnetzagentur. Das OVG NRW sah darin die Voraussetzungen für das Umgehungsverbot, wie im § 66l TKG beschrieben, als erfüllt an.
Wie es in diesem Fall nun weiter geht bleibt abzuwarten.

Zum Schluss noch dieses.
Zwei Unternehmen aus Birmingham (Großbritannien) haben versucht Kunden mit einem Gewinnversprechen auf eine 0900 Rufnummer zu locken. Die Bundesnetzagentur griff sofort nach bekannt werden durch und schaltete die betreffenden Rufnummern ab (das waren nicht wenige) und sie ordnete sofort ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot an.
Schade, denn nun werden die Gewinner keinen Sportwagen inkl. Versicherung und Benzingeld bekommen oder hätten sie diesen Gewinn am Ende eh nicht ihr eigen nennen können, was man ja fast vermuten möchte?

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07.02.2012
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